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Untersagung eines Wanderlagers

Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet wurde.

Wenn die öffentliche Ankündigung nicht den gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel Ankündigung unentgeltlicher Zuwendungen) entspricht, kann das Wanderlager ebenfalls untersagt werden.