Anzeigeverfahren
Wird das Wanderlager öffentlich beworben, etwa durch Plakate, Zeitungsanzeigen, Rundschreiben, Einladungen etc., ist es zuvor bei der zuständigen Gewerbestelle schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Die Anzeige muss folgenden Inhalt haben:
- die Anschrift des Veranstaltungsortes,
- Datum und Uhrzeit der Veranstaltung,
- den Namen des Veranstaltenden und derjenigen Person, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden sowie die Adressen der Wohnungen und gewerblichen Niederlassungen dieser Personen,
- den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung (Werbung für die Veranstaltung). In der öffentlichen Ankündigung sind dabei die Art der Ware oder Dienstleistung, die vertrieben wird, und der Ort der Veranstaltung anzugeben.