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Kosten

Die Verwaltungsgebühr für eine Einzelauskunft beträgt 20,00 Euro. Sofern zur Beantwortung weitere Ermittlungen angestellt werden müssen, etwa durch Einschaltung des Außendienstes, werden 40,00 Euro erhoben. Über die festgesetzten Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sie können Ihrer Anfrage auch einen Verrechnungsscheck beilegen, eine Barzahlung ist jedoch nicht möglich.