Voraussetzungen
Ohne eine besondere Begründung können Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) erhalten. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Auskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse (beispielsweise durch Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder ähnliches) nachweisen. Die erweiterte Auskunft erhalten Sie nicht über den Online-Dienst, sondern bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde.
Alternativ können Sie die Gewerbezentralregisterauskunft über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen. Hierfür sind technische Voraussetzungen notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter „Externe Links“.