Seiteninhalt
Grundausbildung
- Truppmannausbildung mit insgesamt 160 Stunden, aufgeteilt auf vier Module je 40 Stunden (vier Wochenenden, freitags vier Stunden und samstags sechs Stunden). Die Ausbildung findet verteilt auf die Standorte der zehn kreisangehörigen Feuerwehren statt. Diese Pflichtausbildung wird in der Regel in den ersten beiden Jahren der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt.
- Atemschutzgeräteträgerlehrgang an drei Wochenenden. In der Regel wird dieser Lehrgang ebenfalls in den ersten beiden Jahren der Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr absolviert. Der Lehrgang wird über die im Atemschutz ausbildenden Feuerwehren des Kreises Mettmann gewährleistet.