Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in Erkrath wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Erkrath fallen. Ist dies nicht der Fall, werden sie an die zuständige Stelle weitergeleitet und die Antragstellenden hierüber unterrichtet.
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW sind schriftlich an den Bürgermeister zu richten. Die Antragstellenden erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung, in der auf das weitere Verfahren hingewiesen wird. Die Einladungen zu den jeweiligen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsvorlagen werden rechtzeitig übermittelt. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die Antragstellenden eine Nachricht über die getroffenen Entscheidungen.
Zuständig für die Beratung und Entscheidung der an den Rat gerichteten Anregungen und Beschwerden ist der jeweils zuständige Ausschuss, soweit der Rat nicht nach § 41 Absatz 1 GO NRW selbst für die Entscheidung zuständig ist. Den Antragstellenden wird in dem jeweils fachlich zuständigen Gremium Gelegenheit zur Aussprache mit den Mitgliedern dieses Gremiums gegeben.