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Einspruch als Rechtsbehelf

Gegen den Bußgeldbescheid besteht die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Bei Bußgeldbescheiden der Stadt Erkrath ist der Einspruch auch bei dieser Behörde einzulegen und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheides. Nähere Informationen zum Einspruch können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bußgeldbescheides entnehmen.

Die Verwaltungsbehörde entscheidet über den Einspruch. Wird diesem abgeholfen, ist das Bußgeldverfahren einzustellen. Hält die Behörde den Einspruch dagegen für unberechtigt, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Wuppertal abgegeben, damit eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann.