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Ahndung durch Bußgeldbescheid

Überschreitet die mögliche Geldbuße den Bagatellbereich oder kann ein Verwarnungsverfahren deshalb nicht eingeleitet werden, weil der Sachverhalt nach Ansicht der Verwaltungsbehörde noch nicht ausreichend aufgeklärt ist, wird Ihnen zunächst ein Anhörungsbogen übersandt.

Der Anhörungsbogen ist unterteilt in Angaben zur Person und Angaben zur Sache. Kommt eine Verwarnung nicht zustande, sind Sie zur Angabe Ihrer persönlichen Grunddaten verpflichtet. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, ob Sie sich zur Sache, also dem von der Behörde gemachten Tatvorwurf, äußern möchten oder nicht.

Hält die Ordnungsbehörde auch nach der Anhörung an dem Tatvorwurf fest, wird grundsätzlich ein Bußgeldbescheid erlassen und Ihnen zugestellt. In dem Bußgeldbescheid werden der Tatvorwurf, die behördlichen Feststellungen und der bisherige Verfahrensablauf dargestellt. Es wird eine Geldbuße festgesetzt, darüber hinaus haben Sie die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) zu tragen. Diese Kosten des Verfahrens betragen in der Regel 28,50 Euro.