Ahndung durch Verwarnung
Ordnungswidrigkeiten im Bagatellbereich (Geldbußen bis zu 55,00 Euro) können mit einer Verwarnung in einem vereinfachten Verfahren geahndet werden. Verwarnungen können sowohl mit als auch ohne die Anordnung eines Verwarnungsgeldes ausgesprochen werden. Erhalten Sie eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld, können Sie innerhalb von einer Woche den dort genannten Betrag auf das Konto der Stadt Erkrath einzahlen und damit Ihr Einverständnis mit der erteilten Verwarnung signalisieren. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist in diesem Fall abgeschlossen. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Bestreiten Sie den mit der Verwarnung gemachten Vorwurf oder sind Sie aus anderen Gründen mit der Verwarnung nicht einverstanden, können Sie bei der Behörde vorsprechen oder dies schriftlich darlegen und dazu den der Verwarnung beigefügten Anhörungsbogen verwenden. Ihre Einlassung wird durch die Behörde geprüft. Wird der gemachte Tatvorwurf durch die Äußerung entkräftet, ist das Verfahren einzustellen. Ansonsten wird ein Bußgeldbescheid erlassen (siehe „Ahndung durch Bußgeldbescheid“). Eine Fortsetzung des vereinfachten Verfahrens ist nicht möglich.