Wahlsystem der Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen werden die Vertretungen der Stadt Erkrath (Rat) sowie des Kreises Mettmann (Kreistag), der Bürgermeister und die Landrätin bzw. der Landrat gewählt. Wahlberechtigte haben in der Regel für jede dieser Wahlen eine Stimme. Gewählt ist in den Wahlbezirken, wer die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Gleichzeitig wird die Stimme im Wahlbezirk für die Liste der Partei gewertet, für die die gewählte Kandidatin oder der gewählte Kandidat auftritt. Die Listenwahl berechtigt ebenfalls dazu, Vertreterinnen und Vertreter in die Gremien zu entsenden. Über die Listen wird dabei ein Verhältnisausgleich zu der Wahl in den Wahlbezirken vorgenommen.
Zum Bürgermeister bzw. zur Landrätin oder zum Landrat ist gewählt, wer die absolute Mehrheit erzielt. Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so wird zwei Wochen nach dem allgemeinen Wahltermin eine Stichwahl durchgeführt, bei der die beiden Bestplatzierten des ersten Wahlganges antreten.