Wahlberechtigung
Bei der Landtagswahl sind in Erkrath alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die in Erkrath mit alleiniger Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung, gemeldet sind und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, in Nordrhein-Westfalen haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Wahlberechtigt ist nicht, wer durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte, die sich in Erkrath gewöhnlich aufhalten, ohne hier oder an anderer Stelle im Land oder dem übrigen Bundesgebiet mit einer Wohnung angemeldet zu sein, können sich ebenfalls auf Antrag oder Einspruch in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.