Berechnungsbeispiele für eine Sondernutzung
An dieser Stelle zeigen wir Ihnen diverse Berechnungsbeispiele für die Gebühren von Sondernutzungserlaubnissen:
Berechnungsbeispiel Plakate
Der Gewerbetreibende G will mit 50 Plakaten (rund DIN A1) im Stadtgebiet auf das Jubiläumsfest seines Betriebes am 23.02. aufmerksam machen. Die Plakate möchte er zwei Wochen vor diesem Fest (09.02. bis 23.02.) aufhängen. Er beantragt daher eine Ausnahmegenehmigung. Diese würde mit folgenden Gebühren erteilt:
Sondernutzungsgebühren: 50 Plakate x 3,30 Euro pro Stück = 165,00 Euro
Verwaltungsgebühr: 25,00 Euro
Gesamtbetrag: 190,00 Euro
Berechnungsbeispiel gemeinnützige Sondernutzung
Der gemeinnützige Verein V möchte einen Trödelmarkt veranstalten. Die gesamten Erlöse dieses Trödelmarktes werden an gemeinnützige Organisationen gespendet (mit Nachweis). V will zu Werbezwecken 15 Dreieckständer (à drei Plakate = 45 Plakate) im Stadtgebiet aufstellen. Die beantragte Ausnahmegenehmigung würde folgende Gebühren enthalten:
Die Sondernutzungsgebühr entfällt, weil die Veranstaltung nachweislich gemeinnützigen Zwecken dient.
Sondernutzungsgebühr: 00,00 Euro
Verwaltungsgebühr: 25,00 Euro
Gesamtbetrag: 25,00 Euro
Berechnungsbeispiel Container
Der Hauseigentümer H möchte sein Haus aufwendig renovieren und benötigt zum Abtransport des Bauschutts einen Container. Mangels anderer Aufstellmöglichkeiten muss dieser in nicht verkehrsgefährdender Weise auf öffentlicher Verkehrsfläche (rund 6 Quadratmeter) drei Tage abgestellt werden. In der beantragten Ausnahmegenehmigung würden die folgenden Gebühren festgesetzt:
Sondernutzungsgebühr: 1 Container x 6 Quadratmeter x 3 Tage x 0,80 Euro pro Tag = 14,40 Euro
Verwaltungsgebühr: 25,00 Euro
Gesamtbetrag: 39,40 Euro