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Ausgeschlossene Materialien, Löschmittel und Entsorgung

Brauchtumsfeuer sind keine Form der Abfallbeseitigung. Verbrannt werden dürfen nur trockenes unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste. Das Verbrennen von beschichtetem/behandeltem Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter, usw.) und sonstigen Abfällen (zum Beispiel Altreifen) ist verboten. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralölprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.

Geeignete Löschmittel wie Sand, Wasser und Feuerlöscher sind in ausreichender Menge bereit zu halten.

Die abgekühlten Reste des Feuers sind ordnungsgemäß zu entsorgen.