Maßnahmenplanung
Der Maßnahmenplan ist das Kernstück der Hochwasserrisikomanagementplanung. Er schreibt fest, welche Maßnahmen im jeweiligen Planungszeitraum ergriffen werden sollen, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Hier wird es für die verschiedenen Akteurinnen und Akteure konkret, denn sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Handlungsbereich verantwortlich: Die Kommunen beispielsweise für Maßnahmen der Bauleitplanung, die Feuerwehren für die Erarbeitung von Evakuierungsplänen und die Landwirtinnen und Landwirte für Nutzungsanpassungen ihrer Flächen.
Die Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements sind entsprechende Informationen zu den Gefahren und Risiken sowie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten darauf zu reagieren. Mit den Hochwassergefahrenkarten und den daraus abgeleiteten Hochwasserrisikokarten können alle Akteurinnen und Akteure – von der Kommune über die Landwirtinnen und -wirte bis zu den Hausbesitzenden – die Risiken in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen einschätzen und verringern.
Die Bezirksregierungen regen die Akteurinnen und Akteure zu Maßnahmen an und prüfen, ob die geplanten Maßnahmen zielführend sind und nicht zulasten eines darüber oder darunter liegenden Grundstückeigentums gehen.