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Weitere Hinweise
- Zu beachten: generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde bestimmter Rassen außerhalb des befriedeten Besitztums. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und den Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern. Von der Leinen- und Maulkorbpflicht können auf Antrag Befreiungen erteilt werden.
- Beim Ausführen des Hundes ist die Haltungserlaubnis oder eine Kopie dieser mitzuführen.
- Wird der Hund bestimmter Rasse durch eine dritte Person ausgeführt, die nicht Halterin oder Halter ist, bedarf auch diese Person einer besonderen Erlaubnis durch die Ordnungsbehörde, um den Hund zu führen.
- Das gleichzeitige Führen mehrerer Hunde bestimmter Rassen oder gefährlicher Hunde durch eine Person ist verboten.
- Darüber hinaus gelten auch für Hunde bestimmter Rassen die allgemeinen Pflichten zur Hundehaltung.