Seiteninhalt
Benötigte Unterlagen für die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse
- Ausgefüllte Antragsunterlagen zur Erlaubnis.
- Vollendung des 18. Lebensjahres der künftigen Halterin oder des künftigen Halters.
- Sachkundenachweis durch Bescheinigung des amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nach Ablegung einer Sachkunde-Prüfung.
- Persönliche Zuverlässigkeit, dazu Vorlage eines Führungszeugnisses für Behörden nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes. Das Führungszeugnis ist im Bürgerbüro zu beantragen.
- Die ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes.
- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
- Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip.