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Benötigte Unterlagen für die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse

  • Ausgefüllte Antragsunterlagen zur Erlaubnis.
  • Vollendung des 18. Lebensjahres der künftigen Halterin oder des künftigen Halters.
  • Sachkundenachweis durch Bescheinigung des amtlichen Tierarztes oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nach Ablegung einer Sachkunde-Prüfung.
  • Persönliche Zuverlässigkeit, dazu Vorlage eines Führungszeugnisses für Behörden nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes. Das Führungszeugnis ist im Bürgerbüro zu beantragen.
  • Die ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes.
  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
  • Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip.