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Weitere Hinweise

  • Zu beachten: Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und den Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern. Von der Leinen- und Maulkorbpflicht können auf Antrag Befreiungen erteilt werden.
  • Beim Ausführen des Hundes ist die Haltungserlaubnis oder eine Kopie dieser mitzuführen.
  • Wird der gefährliche Hund durch eine dritte Person ausgeführt, die nicht Halterin oder Halter ist, bedarf auch diese Person einer besonderen Erlaubnis durch die Ordnungsbehörde, um den Hund zu führen.
  • Das gleichzeitige Führen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen durch eine Person ist verboten.
  • Darüber hinaus gelten auch für gefährliche Hunde die allgemeinen Pflichten zur Hundehaltung.