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Benötigte Unterlagen für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
Bei der Beantragung sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen und Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefüllte Antragsunterlagen zur Erlaubnis.
- Vollendung des 18. Lebensjahres der künftigen Halterin oder des künftigen Halters.
- Sachkundenachweis durch Bescheinigung des amtlichen Tierarztes nach Ablegung einer Sachkunde-Prüfung.
- Persönliche Zuverlässigkeit, dazu Vorlage eines Führungszeugnisses für Behörden nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes. Das Führungszeugnis ist im Bürgerbüro zu beantragen.
- Die ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Hundes. Das Formular finden Sie in der Randspalte.
- Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den gefährlichen Hund.
- Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip.
- Besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes. Ein besonderes öffentliches Interesse liegt in der Regel vor, wenn der Hund aus einem Tierheim vermittelt wird. Privates Interesse wird nur in Ausnahmefällen anerkannt.