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Ablauf des Verfahrens

Die Stadt Erkrath prüft die Angaben aus den Unterschriftenlisten. Der Rat stellt anschließend fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich - spätestens innerhalb von vier Monaten nach Eingang - darüber zu beraten und zu entscheiden. Den Vertreterinnen und Vertretern des Einwohnerantrags wird Gelegenheit gegeben, den Antrag in der Ratssitzung zu erläutern.