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Anforderungen an einen Einwohnerantrag
- Die Einreichung muss schriftlich erfolgen.
- Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung erhalten.
- Es sind bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
- Der Antrag muss von mindestens 5 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner (in Erkrath derzeit circa 2.300), höchstens jedoch von 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, unterzeichnet sein.
- Dabei müssen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Unterzeichnenden zweifelsfrei erkennbar sein. Ansonsten sind diese Eintragungen ungültig.
- Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten.
- In derselben Angelegenheit darf innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits ein Antrag gestellt worden sein.