Sprungziele
Seiteninhalt

Anforderungen an einen Einwohnerantrag

  • Die Einreichung muss schriftlich erfolgen.
  • Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung erhalten.
  • Es sind bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
  • Der Antrag muss von mindestens 5 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner (in Erkrath derzeit circa 2.300), höchstens jedoch von 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, unterzeichnet sein.
  • Dabei müssen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Unterzeichnenden zweifelsfrei erkennbar sein. Ansonsten sind diese Eintragungen ungültig.
  • Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten.
  • In derselben Angelegenheit darf innerhalb der letzten zwölf Monate nicht bereits ein Antrag gestellt worden sein.