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Abholung des Personalausweises

Eine gesonderte Mitteilung darüber, ob Ihr Personalausweis abholbereit ist, erhalten Sie nicht. Ihnen wird jedoch von der Bundesdruckerei ein Brief übersandt, in dem Ihnen wichtige Informationen zu den elektronischen Funktionen des Dokumentes (unter anderem Persönliche Identifikationsnummer (PIN), Personal Unlocking Key (PUK), Sperrkennwort) mitgeteilt werden. Sobald Ihnen dieser Brief vorliegt, ist der Personalausweis in der Regel abholfertig in dem Bürgerbüro der Beantragung (soweit nichts anderes vereinbart wurde). Der PIN-Brief braucht zur Abholung nicht mitgebracht zu werden.

Bei der Abholung des neuen Personalausweises wird Ihr altes Dokument eingezogen oder entwertet an Sie zurückgegeben. Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Einen Vollmachtsvordruck finden Sie unter „Dokumente“.