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Wahlberechtigung

In Erkrath sind bei der Bundestagswahl alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben werden (Geburtstag 23.02.2007 und älter), in Erkrath mit alleiniger Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit der Hauptwohnung, gemeldet sind und die mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag eine Wohnung im Bundesgebiet innehaben. Wer sich in Erkrath gewöhnlich aufhält, ohne hier oder an einem anderen Ort im Bundesgebiet gemeldet zu sein, kann auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Nicht wahlberechtigt ist, wer durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.