Wahlberechtigung
Bei der Bundestagswahl sind in Erkrath alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die in Erkrath mit alleiniger Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung, gemeldet sind und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im Bundesgebiet haben. Wahlberechtigt ist nicht, wer durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte, die sich in Erkrath gewöhnlich aufhalten, ohne hier oder an anderer Stelle im Bundesgebiet mit einer Wohnung angemeldet zu sein, können sich ebenfalls auf Antrag oder Einspruch in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.