Sprungziele
Seiteninhalt

Wahlberechtigung zur Kommunalwahl

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag Deutsche bzw. Deutscher oder Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt), das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Sein Wahlrecht kann ausüben, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder wer einen Wahlschein besitzt. Das Wählerverzeichnis orientiert sich dabei am Melderegister. Wer sich in Erkrath gewöhnlich aufhält, ohne hier oder an anderer Stelle in Deutschland gemeldet zu sein, kann auf Antrag einen Wahlschein erhalten. Wer in Erkrath gemeldet ist und somit in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird, erhält im Vorfeld der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Aus dieser geht unter anderemhervor, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen kann und wie ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt werden können.