Zulässige Dateiformate
Für die Datenübermittlung ist nur das Portable Document Format (PDF) zulässig. Die Gesamtgröße der Anhänge darf 20 Megabyte nicht überschreiten.
Gepackte Dateien (zum Beispiel mit der Endung .zip oder .rar) und ausführbare Dateien sind von der Übermittlung ausgeschlossen. Dateien mit aktiven Inhalten (zum Beispiel Makros) sind nicht zulässig.
Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Behörde.