Ablauf des Verfahrens
Die Zentrale Stelle im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen erfasst die Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9. Sofern dieser Stelle zehn Tage nach Ende (bei der U5 zwei Wochen vor Ende) des Toleranzzeitraums keine Meldung darüber vorliegt, dass Ihr Kind an der entsprechenden U-Untersuchung teilgenommen hat, werden Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigten angeschrieben und an die Untersuchung erinnert. Die Toleranzgrenzen können Sie auf der Seite der Zentralen Stelle nachlesen (siehe auch „Externe Links”.)
Falls drei Wochen nach der Erinnerung (bei der U5 sechs Wochen nach Erinnerung) keine Mitteilung einer Ärztin bzw. eines Arztes über die Teilnahme vorliegt, wird die Stadt Erkrath hierüber informiert.
Die zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter setzt sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung, um den weiteren Ablauf zu klären.
Über die Inhalte der Untersuchungen und den Zeitraum, in dem diese durchgeführt werden sollten, können Sie auf der Seite „U-Untersuchungen“ nachlesen.