Abholung der Pässe
Zur Abholung genügt es, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument vorspricht und vom zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung und den Personalausweis vorlegt. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, wird anstatt der Einverständniserklärung die Sorgerechtsbescheinigung benötigt.
Die Eltern oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil können den Reisepass auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Neben der Vollmacht benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, die Personalausweise der Eltern (Kopien) beziehungsweise den Personalausweis und die Sorgerechtsbescheinigung des allein erziehenden Elternteils (Kopie).