Besonderheiten bei der Antragsstellung
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich ein Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift des abwesenden Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Ausweis oder Reisepass) überprüft, welches bei Antragstellung mitzubringen ist.
Besteht gemeinsames Sorgerecht, die Eltern leben jedoch getrennt, dann darf allein die Person den Reisepass beantragen, bei der das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
Bei alleinigem Sorgerecht ist zur Beantragung der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Fachbereiches Jugend vorzulegen. Bei einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassenden Betreuung oder Pflegschaft ist der Gerichtsbeschluss vorzulegen oder die Bestellung nachzuweisen.