Hinweise zur Beschleunigung des Antragsverfahrens
Zur Beschleunigung des Antrages sollten die Unterlagen bereits bei der Antragstellung weitestgehend vollständig vorgelegt werden. Eine Eröffnung des Betriebes kann nämlich erst dann erfolgen, wenn die erforderliche Erlaubnis dazu ausgestellt worden ist. Der Antrag kann auch durch eine dritte, bevollmächtigte Person gestellt werden.