Besonderheiten bei juristischen Personen
Juristische Personen müssen darüber hinaus einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister sowie eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung vorlegen. Bei juristischen Personen wird im Genehmigungsverfahren sowohl die Zuverlässigkeit der Gesellschaft als auch von deren vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführung, Vorstandsvorsitzende) geprüft.