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Unterlagen von Gewerbetreibenden

Von Gewerbetreibenden werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
  • bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis, welche zur Durchführung der selbständigen Tätigkeit berechtigt,
  • Auskunft des Finanzamtes in Steuersachen,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes der Wohnortgemeinde,
  • Führungszeugnis der Belegart O,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9,
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts,
  • Bescheinigung nach Infektionsschutzgesetz der Gesundheitsbehörde.