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Unterlagen von Gewerbetreibenden
Von Gewerbetreibenden werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder ausländischer Pass mit Meldebescheinigung,
- bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis, welche zur Durchführung der selbständigen Tätigkeit berechtigt,
- Auskunft des Finanzamtes in Steuersachen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes der Wohnortgemeinde,
- Führungszeugnis der Belegart O,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9,
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts,
- Bescheinigung nach Infektionsschutzgesetz der Gesundheitsbehörde.