Antrag auf und Kosten einer Auskunft aus dem Gewerberegister
Einen Antrag zur gebührenpflichtigen Auskunft aus dem Gewerbemelderegister für in Erkrath gemeldete Firmen und Gewerbetreibende können Sie schriftlich, ansonsten formlos unter Angabe von Gründen stellen. Mündliche Anträge können zur Niederschrift bei der Gewerbemeldestelle vorgetragen werden.
Die Verwaltungsgebühr für eine Einzelauskunft beträgt 20,00 Euro. Sofern zur Beantwortung weitere Ermittlungen angestellt werden müssen, etwa durch Einschaltung des Außendienstes, werden 40,00 Euro erhoben. Über die festgesetzten Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sie können Ihrer Anfrage auch einen Verrechnungsscheck beilegen, eine Barzahlung ist jedoch nicht möglich.