Informationen für Vermieterinnen und Vermieter
Das Bundesmeldegesetz (BMG) trat zum 01.11.2015 in Kraft. Somit haben Sie gemäß § 19 BMG die Verpflichtung, bei allen An-, Ab- oder Ummeldungen der in Ihrer Immobilie wohnenden Personen mitzuwirken. Hierzu haben Sie oder eine von Ihnen mit qualifizierter Vollmacht beauftragte Person, die bei Ihnen einziehenden beziehungsweise ausziehenden meldepflichtigen Mieterinnen und Mieter samt aller weiteren ein- oder ausziehenden Personen zu bestätigen. Die Bestätigung ist binnen zwei Wochen vorzunehmen und mit dem Einzugs- beziehungsweise Auszugsdatum zu versehen.