Abmeldungen
Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen. Die Abmeldung wird direkt, wenn Sie mit Ihrem Personalausweis beziehungsweise Pass ins Bürgerbüro kommen, zu dem Tag erfasst, an dem Sie Deutschland verlassen, allerdings höchstens eine Woche im Voraus. Alternativ kann nach dem Wegzug die Abmeldung aus dem Ausland erfolgen. Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Sollten Sie in eine andere Gemeinde innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Die Abmeldung in Erkrath erfolgt dann automatisch per Rückmeldung durch die Zuzugsgemeinde.
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes erfolgen. Ist bei der Behörde des Hauptwohnsitzes der Nebenwohnsitz nicht vermerkt, etwa wegen fehlender Datenübermittlung, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Erkrath in Verbindung.