Ummeldungen
Wenn Sie innerhalb Erkraths umziehen, müssen Sie sich binnen zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden.
Bitte kommen Sie zu diesem Zweck persönlich in das Bürgerbüro und bringen Sie die Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder mit, damit die neue Anschrift auf den Ausweisen eingetragen werden kann. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten empfiehlt es sich, auch die Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen.
Zum 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Seitdem ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind und diese bewohnen (das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“ finden Sie unter „Dokumente“). Sollten Sie eine Wohnung beziehen, die sich in Ihrem Eigentum befindet, können Sie einen Grundbuchauszug als Nachweis vorlegen.
Die Ummeldung ist gebührenfrei. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, in diesem Fall wird ein Verwarngeld verhängt.