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Anmeldungen

Nach dem Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden.

Bitte kommen Sie zu diesem Zweck persönlich in das Bürgerbüro und bringen Sie die Ausweisdokumente sämtlicher Familienmitglieder mit. Für Kinder, die noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Die Anmeldung wird direkt erfasst, das vorherige Ausfüllen eines Formulars ist nicht erforderlich. Auch bei der Anmeldung von Erwachsenen ist zur Vermeidung von Unstimmigkeiten eine Geburts- oder Eheurkunde mitzubringen. 

Zum 01.11.2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Seitdem ist bei der Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind und diese bewohnen (das entsprechende Formular „Wohnungsgeberbescheinigung“ finden Sie unter „Dokumente“). Sollten Sie eine Wohnung beziehen, die sich in Ihrem Eigentum befindet, können Sie einen Grundbuchauszug als Nachweis vorlegen.

Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, in diesem Fall wird ein Verwarngeld verhängt.