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Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen und Urkunden Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen und wo Sie im Einzelfall diese Unterlagen und Urkunden beschaffen können, erfahren Sie am besten persönlich im Standesamt.

Beachten Sie bitte, dass ausländische Schriftstücke und Urkunden im Original vorzulegen sind. Zusätzlich ist immer eine Übersetzung notwendig, in der Regel gefertigt durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer (von einem deutschen Oberlandesgericht (OLG) ermächtigt). Die ermächtigten Personen können Sie beim Oberlandesgericht Düsseldorf (Telefon 0211 4971-447) oder über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank in Erfahrung bringen.

Sind Sie beide seit der Geburt deutsche Staatsangehörige, volljährig und nicht im Ausland geboren, werden je nach aktuellem Familienstand grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:

Beide Verlobte sind ledig und ...

...haben keine gemeinsamen Kinder:    

  • gültige Personalausweise oder Reisepaesse beider Verlobten,                
  • neu ausgestellte, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt an Ihrem Geburtsort).

oder haben gemeinsame Kinder:

  • gültige Personalausweise oder Reisepaesse beider Verlobten,
  • neu ausgestellte, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (zu erhalten beim Standesamt an Ihrem Geburtsort),
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister je gemeinsamem Kind (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Kindes),
  • falls der Vater des Kindes nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

Ein Verlobter ist ledig, der andere geschieden

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Verlobten,
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich im Standesamt am Geburtsort)

Für die geschiedene oder verwitwete Person sind zusätzlich folgende Dokumente erforderlich:

  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich im Standesamt, bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde).
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen (zum Beispiel Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden).

Sollten Sie außerdem gemeinsame Kinder haben, benötigen wir noch folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister je gemeinsamem Kind (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Kindes),
  • falls der Vater des Kindes nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

Beide Verlobte sind geschieden oder verwitwet

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe beider Verlobten,
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich im Standesamt am Geburtsort,
  • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich im Standesamt, bei dem die letzte Ehe geschlossen wurde).
  • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen (zum Beispiel Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden, Scheidungsurkunden).

Sollten Sie außerdem gemeinsame Kinder haben, benötigen wir noch folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister je gemeinsamem Kind (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes des jeweiligen Kindes),
  • falls der Vater des Kindes nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.