Anforderungen an ein Bürgerbegehren
Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und folgendes enthalten:
- die zur Entscheidung zu bringende Frage bzw. Angelegenheit
- eine Begründung
- die Angabe von bis zu drei Vertretungsberechtigten
Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben. Ein Bürgerbegehren muss in Erkrath von 7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger (in Erkrath derzeit circa 2.600 Wahlberechtigte) unterzeichnet sein. Die Angaben werden von der Stadt Erkrath geprüft.