Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer besteuert in Erkrath im Wesentlichen Spielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie sexuelle Dienstleistungen.
Der aktuellen Steuersätze betragen exemplarisch:
- Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 5,5 vom Hundert vom Spielumsatz
- Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit:
- In Spielhallen: 70,00 Euro
- In Gaststätten: 30,00 Euro