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Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer besteuert in Erkrath im Wesentlichen Spielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie sexuelle Dienstleistungen.

Der aktuellen Steuersätze betragen exemplarisch: 

  • Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: 5,5 vom Hundert vom Spielumsatz
  • Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit:
    • In Spielhallen:  70,00 Euro
    • In Gaststätten: 30,00 Euro