Sprungziele
Seiteninhalt

Was muss ich tun, wenn sich mein Einkommen ändert?

Eine Veränderung Ihres Einkommens im laufenden Kalenderjahr können Sie uns auch schon vor Erhalt des Steuerbescheides anzeigen. Bei einer Erhöhung des Einkommens sind Sie dazu verpflichtet, uns dies mitzuteilen.

Bitte reichen Sie dafür aktuelle Einkommensnachweise ein, aus denen sich Art und Zeitpunkt der Änderung ergeben. Das kann zum Beispiel die erste Abrechnung einer neuen Arbeitgeberin oder eines neuen Arbeitgebers sein oder der Bescheid über Elterngeld. Da die Basis für die Berechnung Ihr Jahreseinkommen ist, brauchen wir bei einer solchen Änderung immer auch die letzte alte Abrechnung. Sobald Ihnen der Steuerbescheid vorliegt, reichen Sie diesen bitte nach.

Nach Eingang der Unterlagen erfolgt eine Schätzung des Einkommens für das Kalenderjahr und Sie erhalten einen Änderungsbescheid. Bitte passen Sie die Elternbeitragszahlungen erst nach Erhalt dieses Änderungsbescheides an.