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Was wird als Einkommen angerechnet?

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
  • Zulagen jeglicher Art (Sonntagsarbeit, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Firmenwagen, Bonuszahlungen, Provisionen, Zuschuss zur Fahrkarte etc.)
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • steuerfreie Einkünfte
  • Elterngeld
  • Einkünfte aus einem 450-Euro-Job
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch drei (SGB III, Bürgergeld)
  • Wohngeld
  • Unterhaltsleistungen
  • Unterhaltsvorschuss
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen (Aktien, Trading etc.)