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Was wird als Einkommen angerechnet?
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit
- Zulagen jeglicher Art (Sonntagsarbeit, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Firmenwagen, Bonuszahlungen, Provisionen, Zuschuss zur Fahrkarte etc.)
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- steuerfreie Einkünfte
- Elterngeld
- Einkünfte aus einem 450-Euro-Job
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch drei (SGB III, Bürgergeld)
- Wohngeld
- Unterhaltsleistungen
- Unterhaltsvorschuss
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalerträgen (Aktien, Trading etc.)