Sprungziele
Seiteninhalt

Voraussetzungen für Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegepersonen bieten ein professionelles Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder unter drei Jahren. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe ist daher die persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung eine Voraussetzung. Interessierte Personen können sich durch den Fachbereich Jugend informieren, beraten und gegebenenfalls vermitteln lassen.

Der Fachbereich Jugend stellt die Eignung einer Kindertagespflegeperson fest. Seit dem 01.08.2022 muss unter anderem eine Qualifizierungsmaßnahme in einem Umgfang von 300 Unterrichtsstunden erfolgreich absolviert worden sein sowie ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachgewiesen werden. Außerdem wird die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verlangt.

Die Räumlichkeiten müssen kindgerecht sein. Kindertagespflegepersonen werden im Hinblick auf Qualitätsstandards stetig von der Fachberatung pädagogisch begleitet und unterstützt.