Kosten
Für die Ummeldung eines Gewerbes entstehende folgende Kosten. Diese sind abhängig von der Art des Antrags:
Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW: Tarifstelle 10.1.1.2.3 Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 S. 1 und § 14 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung) sieht vor:
- Grundgebühr: 26,00 Euro,
- Grundgebühr für eine juristische Person: 33,00 Euro
Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertretungen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13,00 Euro pro Person zusätzlich).