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Voraussetzungen

Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde, Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen, sodass sich der Charakter Ihres Betriebes ändert oder es ändert sich Ihr Vor- oder Familienname, etwa durch öffentlich-rechtliche Namensänderung oder Annahme eines neuen Familiennamens bei Heirat.

Es gibt auch freiwillige Meldeinhalte. Darunter fallen zum Beispiel die Änderung des Namens Ihres Betriebes.