Gestattung für eine einmalige oder kurzfristige Gaststätte
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein solcher besonderer Anlass kann ein Straßen- oder Sommerfest, ein Sportturnier oder eine ähnliche Veranstaltung sein und wird benötigt, um dort alkoholische Getränke an Jedermann anbieten zu können.
Der Antrag kann mit Hilfe eines Antragformulars schriftlich gestellt werden. Das Formular finden Sie unter „Dokumente“.
Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Namen und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- Art, Ort und Datum der Veranstaltung,
- Größe der genutzten Fläche,
- Art der genutzten Fläche (Straße, Saal, Festzelt etc.),
- Art der Getränke (gerne auch der angebotenen Speisen, obwohl diese nicht der Erlaubnis durch die Ordnungsbehörde bedürfen, aber der Kontrolle des Verbraucherschutzes unterliegen),
- Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung,
- Auskunft über die Möglichkeit der Toilettennutzung.
Für Anfragen oder eine persönliche Antragstellung steht die Gewerbeabteilung gerne zur Verfügung.
Die Verwaltungsgebühren zur Erteilung einer Gestattung betragen zwischen 25,00 und 54,00 Euro.