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Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten

In Gaststätten dürfen höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden. Die Aufstellung ist bei der Gewerbemeldestelle zu beantragen, wobei die Geeignetheit der Räumlichkeiten für die Aufstellung nachzuweisen ist. Darüber hinaus darf die Aufstellung der Geräte nur durch eine Person erfolgen, die im Besitz einer dazu erforderlichen Erlaubnis ist.