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Außengastronomie und Terrassennutzung

Wenn Sie eine Außengastronomie auf Privatgelände betreiben möchten, benötigen Sie dazu das Einverständnis der Eigentümer. Darüber hinaus kann der Betrieb einer solchen Terrasse einer Baugenehmigung bedürfen, insbesondere um den Schutz der Nachbarinnen und Nachbarn vor Immissionen zu regeln. Auskunft dazu erhalten Sie bei der Bauaufsicht.

Wenn Sie eine Terrasse im öffentlichen Straßenraum errichten möchten, benötigen Sie neben der gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis der Ordnungsbehörde.