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Vorläufige Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Gaststätte übernehmen und diese kurzfristig und unterbrechungsfrei weiterführen wollen, dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Gleichzeitig – oder auch nachträglich – können Sie für Ihre Stellvertreterin oder Ihren Stellvertreter eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Dies setzt allerdings voraus, dass Sie die Gaststätte baulich unverändert und im bisher genehmigten Umfang betreiben. Außerdem müssen Sie gleichzeitig einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen und die Erlaubnis der Vorgängerin oder des Vorgängers darf nicht erloschen sein.

Besondere Regelungen gelten, wenn Erlaubnisinhaberinnen oder -inhaber versterben und familienangehörige Peronen oder Erbinnen beziehungsweise Erben den Betrieb weiterführen möchten. Wir informieren Sie dazu gerne individuell in einem persönlichen Gespräch.