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Stellvertretererlaubnis

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird für eine bestimmte Stellvertreterin oder einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Die Antragstellung erfolgt dabei durch die Inhaberin oder den Inhaber der Gaststätte.