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Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird mit Antragstellung fällig und bemisst sich unter anderem nach der Höhe der Miete und der Betriebsart. Die Höhe der Gebühr kann vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch oder persönlich erfragt werden.

Die Gebühren betragen zwischen 100,00 und 1.000,00 Euro.