Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Ein Reisepass wird noch bis Ende des Jahres 2023 für Kinder ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern und generell ab dem 01.01.2024 werden Reisepässe auch für jüngere Kinder ausgestellt. Die Miteintragung von Kindern im Pass der Eltern ist nicht mehr zulässig.
Der Kinderreisepass wird zum Stichtag 31.12.2023 abgeschafft.
Besonderheiten bei der Antragsstellung
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich ein Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift des abwesenden Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Ausweis oder Reisepass) überprüft, welches bei Antragstellung mitzubringen ist.
Besteht gemeinsames Sorgerecht, die Eltern leben jedoch getrennt, dann darf allein die Person den Reisepass beantragen, bei der das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
Bei alleinigem Sorgerecht ist zur Beantragung der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Fachbereiches Jugend vorzulegen. Bei einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassenden Betreuung oder Pflegschaft ist der Gerichtsbeschluss vorzulegen oder die Bestallung nachzuweisen.
Abholung der Pässe
Zur Abholung genügt es, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument vorspricht und vom zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung und den Personalausweis vorlegt. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, wird anstatt der Einverständniserklärung die Sorgerechtsbescheinigung benötigt.
Die Eltern oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil können den Reisepass auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Neben der Vollmacht benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, die Personalausweise der Eltern (Kopien) beziehungsweise den Personalausweis und die Sorgerechtsbescheinigung des allein erziehenden Elternteils (Kopie).