Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Ein Reisepass wird normalerweise für Kinder ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern werden Reisepässe jedoch auch für jüngere Kinder ausgestellt. Dies ist dann erforderlich, wenn die Einreise in bestimmte Staaten mit einem Kinderreisepass, dem die biometrischen Merkmale fehlen, nicht möglich ist. Die Miteintragung von Kindern im Pass der Eltern ist nicht mehr zulässig.
Besonderheiten bei der Antragsstellung
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich ein Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift des abwesenden Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Ausweis oder Reisepass) überprüft, welches bei Antragstellung mitzubringen ist.
Besteht gemeinsames Sorgerecht, die Eltern leben jedoch getrennt, dann darf allein die Person den Reisepass beantragen, bei der das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
Bei alleinigem Sorgerecht ist zur Beantragung der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Fachbereiches Jugend vorzulegen. Bei einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassenden Betreuung oder Pflegschaft ist der Gerichtsbeschluss vorzulegen oder die Bestallung nachzuweisen.
Abholung der Pässe
Zur Abholung genügt es, wenn ein Elternteil mit gültigem Ausweisdokument vorspricht und vom zweiten Elternteil eine Einverständniserklärung und den Personalausweis vorlegt. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, wird anstatt der Einverständniserklärung die Sorgerechtsbescheinigung benötigt.
Die Eltern oder der allein erziehungsberechtigte Elternteil können den Reisepass auch durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Neben der Vollmacht benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, die Personalausweise der Eltern (Kopien) beziehungsweise den Personalausweis und die Sorgerechtsbescheinigung des allein erziehenden Elternteils (Kopie).